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Catering: Die Alternative zum Restaurantbesuch!
DIE HIGHLIGHTS
Suppe
Maronensuppe
Fingerfood
Rinderfilet Stick
Croustarde Lachstartar
Feigen-Ziegenkäse Stick
Hauptgericht
Roastbeef mit Kartoffelgratin
Grünes Risotto
Dessert
Spekulatius-Creme
Plaumen-Zimt Tiramisu
BUCHUNGEN
Rufen Sie einfach an unter:
06042 - 951202
Geschäftsbedingungen BL Catering
Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§1
Der Vertrag zwischen BL Catering und dem Kunden -einheitliche Bezeichnung, schließt Veranstalter mit ein- kommt durch die Auftragsbestätigung zustande. BL Catering sendet (es sei denn, es wäre aus Zeitgründen nicht mehr möglich) eine schriftliche Bestätigung an den Kunden.
§2
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer dieser abgeschlossen worden ist. Die Stornierung einer Reservierung muss im Rahmen der Stornofristen liegen und bedarf immer der Schriftform.
§3
Für gebuchte Leistungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Kunden außerhalb der Stornofristen storniert wird oder der Kunde nicht erscheint. Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis sieben Tage vor der Veranstaltung 80% des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung bis drei Tage vor der Veranstaltung 90% und unter drei Tagen vor der Veranstaltung werden 100% des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.
§4
Rechnungen von BL Catering sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
§5
Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet.
§6
Die endgültige Zahl der Teilnehmer einer Veranstaltung, die Speisenplanung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen BL Catering bis spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, damit eine sorgfältige Vorbereitung sicher gestellt werden kann.
§7
Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch BL Catering nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse.
§8
Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von BL Catering. Die zugesagten Termine verschieben sich um die Dauer der Behinderung.
§9
Sollte die Lieferung von BL Catering Mängel aufweisen, so müssen diese unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden. Ansonsten gilt die Lieferung als vom Kunden akzeptiert.
§10
Berechtigte Mängel an der Lieferung werden durch BL Catering nachgebessert oder nachgeliefert. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl und es liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, so wird nur eine Preisminderung vorgenommen - ein Rücktritt ist somit ausgeschlossen.
§11
Spätestens mit der Übergabe der Lieferung an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung der Lieferung auf den Kunden über.
§12
BL Catering versichert, dafür zu sorgen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt transportiert werden.
§13
Sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an BL Catering zurückgibt sondern diese an Dritte verteilt, übernimmt BL Catering dafür keine Haftung.
§14
Für mangelhafte Lieferungen von Fremdbetrieben, die BL Catering im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen.
§15
BL Catering übernimmt ebenfalls keine Haftung für vom Kunden bzw. Dritter selbst mitgebrachter Speisen und Getränke.
§16
Beschädigungen, die durch den Kunden bzw. Dritte verursacht werden sind BL Catering voll zu ersetzen - dafür haftet der Kunde. Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des von BL Catering verwendeten Equipments wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Für den Verlust, Bruch oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen des Kunden bzw. Dritter wird von BL Catering keine Haftung übernommen.
§17
Angemietete Gegenstände gehen ab der Übergabe an den Kunden in dessen Sorgfaltspflicht über. Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden ihm durch BL Catering in Rechnung gestellt.
§18
Gutscheine sind ausschließlich gegen Ware bzw. Dienstleistungen einlösbar. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Durch Werbemaßnahmen erhaltene Gutscheine sind zeitlich begrenzt und verfallen anschließend.
§19
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden bzw. Veranstalter sind unwirksam.
§20
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Büdingen.
§21
Gerichtsstand ist Büdingen. Es gilt deutsches Recht.
§22
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für einzelne Veranstaltungen oder Geschäftsvorfälle unwirksam oder nichtig sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Büdingen, 05. Januar 2014. Änderungen vorbehalten.